| << Teilzahlung von Unterhalt und Kostenschuld | Befristeter Unterhalt und ehebedingte... bei Wiederverheiratung >> |
Angebot des Unterhaltspflichtigen zur Kinderbetreuung
Das ernste Angebot des Unterhaltspflichtigen, das Kind zu betreuen, damit der Unterhaltsberechtigte arbeiten gehen kann, ist in der Unterhaltsberechnung zu beachten.
Entgegenstehende Gründe muss der unterhaltsberechtigte Elternteil darlegen.
So das OLG Saarbrücken das (10.12.2009):
Eingestellt am 06.04.2010 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.