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Aufgabe / Beendigung der Selbständigkeit wegen Unterhalts-Erwerbsobliegenheit
Bei schlechter Auftragslage des selbständigen Unterhaltsschuldners ist es ihm zumutbar, auch dann ein ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln, wenn die Entscheidung zur aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gemeinsam mit der Kindesmutter gefasst worden war.
OLG Brandenburg, 9 WF 184/08
Eingestellt am 20.08.2009 von W. Behlau
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