Befristeter Unterhalt und ehebedingte Nachteile bei Wiederverheiratung

Ein ehebedingter Nachteil kann die Befristung des nachehelichen Unterhalts ausschließen.

Das OLG Düsseldorf hat am 17.3.2010 entschieden, dass ein solcher ehebedinger Nachteil aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch Widerheirat entstehen kann.

Wenn also ein Ehegatte unterhaltsberechtigt ist und neu heiratet, bekommt er ja keinen Unterhalt mehr. Endet diese neue Ehe, dann kann der Verlust des früheren Unterhaltsanspruch einen ehebedingten Nachteil darstellen. Unterhalt kann dann evt. nicht befristet werden.



Eingestellt am 17.08.2010 von W. Behlau
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