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Betreuungsunterhalt, Kind älter als drei Jahre, Einstellen einer Betreuungsperson
Um die Betreuung eines Kindes, das älter als drei Jahre ist, sicherzustellen, ist es notfalls erforderlich, eine Betreuungsperson einzustellen und zu bezahlen.
Eingestellt am 30.10.2009 von W. Behlau
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