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Ehebedingte Nachteile beim Unterhalt
Ehebedingte Nachteile müssen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Gerade im Zusammenhang mit der Dauer des Unterhaltsanspruchs sind ehebedingte Nachteile wichtig.
Der BGH (Bundesgerichtshof) führt dazu aus, dass es für das Bestehen von ehebedingten Nachteilen vor allem darauf ankommt, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung durch zum Beispiel die Ehefrau dieser Erwerbsnachteile entstanden sind.
Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte während der Ehe seinen Arbeitsplatz aufgegeben, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der andere Ehegatte damit einverstanden war.
BGH 16.2.2011, XII ZR 108/09
Eingestellt am 21.06.2011 von W. Behlau
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