Ehebedingte Nachteile durch Haushaltsführung und Aufgabe der Berufstätigkeit

Es kommt nach einem Urteil des BGH vom 16.2.2011 für das Bestehen von ehebedingten Nachteilen vor allem darauf an, ob aus Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind.

Ob dies zwischen den Eheleuten einvernehmlich geschah ist nicht entscheidend.

Gab der jetzt unterhaltsberechtigte Ehegatte damals seinen Arbeitsplatz auf, so ist ihm in der Regel ein ehebedingter Nachteil entstanden, auch wenn der jetzt Zahlungspflichtige damals gegen die Beendigung der Arbeitsstelle war.



Eingestellt am 27.07.2011 von W. Behlau
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