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Krankheitsunterhalt § 1572 BGB, Rechtsanwalt
Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankheitsunterhalt ist ein ehebedingter Nachteil.
Dieser kann sich aus der Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit während der 'Ehe ergeben, wenn deswegen die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind (so der BGH, Urteil vom 2.3.2011).
Eingestellt am 27.07.2011 von W. Behlau
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