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Unterhaltsbegrenzung bei langer Ehedauer, hier 28 Jahre
Eine Unterhaltsbegrenzung kommt trotz einer Ehedauer von 28 Jahren auch dann in Betracht, wenn auf Seiten des Unterhaltsschuldners gehobene Einkommensverhältnisse bestehen.
OLG Hamm, 7 UF 83/08
Eingestellt am 11.06.2009 von W. Behlau
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