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Unterhaltsberechnung bei hohem Einkommen
Nachehelicher Unterhalt wird in der Regel mit der Quoten-Methode berechnet.
Bei sehr guten Einkommensverhältnissen liegt jedoch die Vermutung nahe, dass nicht alle Einkünfte tatsächlich für den Lebensunterhalt verbraucht, sondern zum Teil gespart wurden.
Bei sehr guten Einkommensverhältnissen liegt jedoch die Vermutung nahe, dass nicht alle Einkünfte tatsächlich für den Lebensunterhalt verbraucht, sondern zum Teil gespart wurden.
Nach einem BGH-Urteil vom 11.8.2010 ist ein höherer Bedarf als nach der Quote konkret zu begründen. Altervorsorgeunterhalt kann auch in diesen Fällen zusätzlich zum Elementarunterhalt gefordert werden.
Eingestellt am 12.01.2011 von W. Behlau
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