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persönliche Kinderbetreuung bei krankem Kind
Das OLG Düsseldorf hat am 7.10.2009 entschieden, dass ein sechsjähriges Kind, das an einer Immunschwäche leidet, die immer wieder zu Atemwegsinfektionen führt, und das aus diesem Grunde den Kindergarten nicht besuchen kann, der persönlichen Betreuung durch die Mutter bedarf.
Eine Verpflichtung der Mutter zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit besteht dann nicht.
Eingestellt am 03.03.2010 von W. Behlau
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