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Ehevertrag mit einer Schwangeren
Der Bundesgerichtshof hällt grundsätzlich an seiner Vertragsfreiheit fest, stellt jedoch mit diesem Urteil Grundsätze auf, die bei Abschluss eines Ehevertrages mit einer Schwangeren zu beachten sind.
So reicht die Schwangerschaft der Ehefrau zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Ehevertrags alleine noch nicht aus, um von der Nichtigkeit des Ehevertrags auszugehen.
Allerdings stellt die Schwangerschaft einen wichtigen Anhaltspunkt dafür dar, dass die Frau in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposotion war. Der Vertrag ist deshalb einer "verstärkten richterlichen Kontrolle" zu unterziehen.
Eingestellt am 28.05.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 28.05.2007
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