| << Verzicht im Ehevertrag und Erkrankung eines Ehegatten | Ehevertrag nichtig bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs >> |
Rechtsanwalt: Ehevertrag und Verzicht auf Zugewinnausgleich
Ist ein Ehegatte während der Ehe -entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten- einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen, und hat er deshalb keine Anwartschaften für den Versorgungsausgleich erworben, ist ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich trotzdem möglich.
BGH XII ZR 69/05
Eingestellt am 09.05.2008 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.