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Verzicht im Ehevertrag und Erkrankung eines Ehegatten
Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen.
BGH XII ZR 132/05
Eingestellt am 09.03.2008 von W. Behlau
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