sittenwidriger Ehevertrag bei Unterhaltsvereinbarung zu Nachteil des Sozialamtes

Eine Unterhaltsvereinbarung kann sittenwidrig sein, wenn die Ehegatten damit auf der Ehe beruhende Belastungen zum Nachteil des Sozialhilfeträgers regeln.
Das kann auch dann der Fall sein, wenn durch die Unterhaltsabrede bewirkt wird, dass der über den gesetzlichen Unterhalt hinaus zahlungspflichtige Ehegatte finanziell nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern und deshalb ergänzender Sozialleistungen bedaft.

BGH XII ZR 157/06



Eingestellt am 08.05.2009 von W. Behlau
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