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Nutzungsentschädigung für Wohnungsüberlassung nach Trennung
Das OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens der Eheleute sich auch in den Fällen nach § 1361 b III 2 BGB richtet, wenn ein Ehegatte die im Miteigentum stehende Wohnung freiwillig dem anderen zur alleinigen Nutzung überlässt.
OLG München, 2 UF 1607/06
Eingestellt am 12.01.2008 von W. Behlau
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