Wohnwertvorteil und verbrauchsunabhängige Kosten

Nach neuerer BGH-Rechtsprechung könne vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von § 556 I BGB handelt.

BGH XII ZR 78/08



Eingestellt am 10.10.2009 von W. Behlau
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