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Bundeskabinett beschließt Gesetzt zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Es wird es zwei verschiedene Verfahren geben:
Das Verfahren auf Klärung der Abstammung.
Das Anfechtung der Vaterschaft.
Die Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier.
Eingestellt am 12.07.2007 von W. Behlau
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