Bundesrat: Reform des Vormundschaftsrechts

Der Bundesrat hat die Änderungen des Vormundschaftsrechts gebilligt. Insbesondere soll damit nun der persönliche Kontakte zwischen Vormund und Mündel verbessert / gestärkt werden. Ein Amtsvormund soll künftig höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 240 Kinder. Ferner soll der Vormund in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Schützling aufnehmen, um diesen persönlich zu fördern und dessen Erziehung zu gewährleisten. Auch die Aufsichtspflichten des Gerichts und die Berichtspflichten des Vormundes werden durch das Gesetz ausgeweitet.


Eingestellt am 26.05.2011 von W. Behlau
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