Bundesverfassungsgericht bestätigt die Diskriminierung nichtehelicher Kinder
(AZ: 1BvL 9/04)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung unverheirateter Mütter beim Betreuungsunterhalt verworfen.
Nach derzeitigem Recht müssen geschiedene Elternteile bis zum achten Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht arbeiten, wenn sie sich um die Kinderumsorgung kümmern.
Der Unterhaltsanspruch bei unverheirateten Müttern entfällt dagegen nach bereits nach drei Jahren. Nur in Härtefällen gibt es auch länger für die Kindesmutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Diese Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung von nichtehelichen Kindern, entschieden die Karlsruher Richter. Eine gesetzliche Neuregelung muss spätestens bis 2008 erfolgen. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Betreuungsunterhalt allein für die Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gewährt werde. Mit der Frage, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, habe der Betreuungsunterhalt nichts zu tun.
"Denn wie viel ein Kind an persönlicher elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht danach, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren ist", heißt es in dem Urteil.
Das neue Unterhaltsgesetz soll bereits am 1. Juli in Kraft treten. Ob dieser Termin zu halten ist, bleibt abzuwarten.
Justizministerin Brigitte Zypries befürwortet die erneute Änderung des Gesetzes.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine Gleichstellung von geschiedenen und unverheirateten Elternteilen beim Betreuungsunterhalt vor.
Eingestellt am 30.05.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 30.05.2007
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.