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Neuer Selbstbehalt gegenüber Ehefrau oder Ehemann
Die Berechnung des Ehegattenunterhaltsanspruchs berechnet sich auf der Grundlage der Leitlinien. Die Leitlinien des OLG Düsseldorf haben sich zum 1.7.2007 geändert!
Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten beträgt ab 1.7.2007 in der Regel 1.000 EUR. Dies gilt unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht.
Eingestellt am 20.06.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 20.06.2007
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