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Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Seit dem 1.4.2008 gibt es ein neues Gesetzt zur Feststellung der Vaterschaft.
Bisher konnte die Vaterschaft ohne Gerichtsverfahren festgestellt werden, wenn sich alle Beteiligten einverstanden erklärt haben. In einem Gerichtsverfahren konnte zudem die bestehende Vaterschaft angefochten werden mit einer Frist von zwei Jahren.
Mit dem neuen Gesetz haben Vater, Mutter und Kind einen eigenen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Fristen sind nicht vorgesehen. Willigen die anderen Familienangehörigen nicht ein, wird die Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt.
Bisher konnte die Vaterschaft ohne Gerichtsverfahren festgestellt werden, wenn sich alle Beteiligten einverstanden erklärt haben. In einem Gerichtsverfahren konnte zudem die bestehende Vaterschaft angefochten werden mit einer Frist von zwei Jahren.
Mit dem neuen Gesetz haben Vater, Mutter und Kind einen eigenen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Fristen sind nicht vorgesehen. Willigen die anderen Familienangehörigen nicht ein, wird die Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt.
Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Ein heimlicher Vaterschaftstest ist dmit nicht mehr nötig, die Vaterschaft kann ganz legal überprüft werden. Beauftragen Sie zur schnellen Umsetzung einen Rechtsanwalt, dann erhlaten Sie in kürze eine Klärung Ihrer Situation.
Eingestellt am 25.04.2008 von W. Behlau
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