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Neues Unterhaltsrecht zum 1.1.2008
Zum 1.1.2008 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kranft getreten. Eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen ist erfolgt, die hier nicht im einzelnen aufgelistet werden können.
Insbesondere wurde geändert:
- Die Rangfolge der Unterhaltsberechigten
- Gleichschaltung von ehelichen und nichtehelichen Kindern ab dem 3. Lebensjahr
- Verlängerung des Unterhaltsanspruchs möglich.
- Die Möglichkeit der Kindesbetreuung orientiert sich am Kindeswohl
Eingestellt am 03.01.2008 von W. Behlau
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