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Neues gerichtliches Verfahren für Familiensachen
Pressemitteilung des BMJ vom 19.9.2008:
Das gerichtliche Verfahren für Familiensachen wird grundlegend reformiert. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat zwischenzeitlich den Bundesrat passiert und wird am 1. September 2009 in Kraft treten.
nohandler: 11Das gerichtliche Verfahren für Familiensachen wird grundlegend reformiert. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat zwischenzeitlich den Bundesrat passiert und wird am 1. September 2009 in Kraft treten.
Lesen Sie die Pressemitteilung des BMJ hier.
Eingestellt am 20.09.2008 von W. Behlau
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