Kindesunterhalt ab 1.7.2007

Die Regelbeträge der Regelbetragsverordnung, mit der die Unterhaltsbeträge für Kindesunterhalt berechnet werden können, werden sich zum 1.7.2007 voraussichtlich auf folgende Beträge ändern:

West:
1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres): € 202

2. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres): € 245

3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahres): € 288

Ost:
1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres): € 186

2. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres): € 226

3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahres): € 267

Die Verrechnung des Kindergeldes ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Das Bundesjustizministerium hat die fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung nun neu gefasst. Die oben genannten Beträge beziffern die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt.
Die Verordnung wird am 1.7.2007 in Kraft treten.

Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Mit dem Regelbetrag lässt sich nun auch der Unterhalt berechnen.
Der Regelbetrag stellt die 100 % dar.
Bei Fragen: Schicken Sie mir eine unverbindliche Mail!

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Vielen Dank



Eingestellt am 12.06.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 20.06.2007
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