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Kindesunterhalt ab 1.7.2007
West:
1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres): € 202
2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres): € 245
3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahres): € 288
Ost:
1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres): € 186
2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres): € 226
3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahres): € 267
Die Verrechnung des Kindergeldes ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Die Verordnung wird am 1.7.2007 in Kraft treten.
Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Mit dem Regelbetrag lässt sich nun auch der Unterhalt berechnen.
Der Regelbetrag stellt die 100 % dar.
Bei Fragen: Schicken Sie mir eine unverbindliche Mail!
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Vielen Dank
Eingestellt am 12.06.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 20.06.2007
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