| << Unterhalt im Berufsbildungsjahr | Studienfahrten als Sonderbedarf >> |
Kindesunterhalt bei Auslandsstudium
Während der Ausbildung ist auch ein volljähriges Kind unterhaltsberechtigt, wenn es kein bzw. nicht ausreichendes Einkommen hat.
Soweit ein Student ein Semester im Ausland studiert und dies für die Berufsausbildung sinnvoll ist (also wohl fast immer), ist dieses Auslandssemester bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern von den Eltern auch bei einer Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren.
(so Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.2.2011)
Eingestellt am 08.04.2011 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.