Studienfahrten als Sonderbedarf

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 21.12.2010 sind Studienfahrten dann kein Sonderbedarf, wenn sie vorhersehbar sind.

Sie sind auch kein Sonderbedarf, wenn die entstehenden Kosten relativ gering sind.



Eingestellt am 10.05.2011 von W. Behlau
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