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Unterhalt im Berufsbildungsjahr
Ausbildungsunterhalt ist gem. einer Entscheidung des OLG Braunschweig vom 4.1.2010 auch für das Berfsbildungsjahr zu zahlen.
Begründung:
Das Berufsausbildungsjahr führt zu einer Verkürzung der Lehrzeit und es erhöht die Chancen einen Arbeitsplatz zu erlangen.
Anmerkung von Rechtsanwalt Behlau:
Bei der Forderung von Unterhalt im Berufsausbildungsjahr ist genau zu argumentieren! EINE KURZ BEGRÜNDUNG "besser Chancen u.ä." REICHT NICHT AUS.
Eingestellt am 14.03.2011 von W. Behlau
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