| << Zugewinnausgleich PKW und Hausratsverordnung | Prozesskostenhilfe und Zugewinnausgleich >> |
Arbeitsleistungen der Schwiegereltern für den Hausbau ist keine Schenkung
Grundsätzlich stellen Arbeitsleistungen von Eltern an das Kind für den Hausbau keine Schenkungen dar, die als Anfangsvermögen zu werten wären.
Eine Schenkung ist dann anzunehmen, wenn die Zuwendung nicht "um der Ehe Willen", sondern freigiebig und uneigennützig zur freien Verfügung des Beschenkten und unabhängig vom Fortbestand der Ehe erfolgt.
Eine Schenkung ist dann anzunehmen, wenn die Zuwendung nicht "um der Ehe Willen", sondern freigiebig und uneigennützig zur freien Verfügung des Beschenkten und unabhängig vom Fortbestand der Ehe erfolgt.
OLG KA, 5 UF 186/07
Eingestellt am 10.09.2009 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.