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Deutsch-Französische Wahl-Zugewinngemeinschaft beschlossen
Am 15.12.2011 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Deutsch-Französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft angenommen.
Mit diesem neuen Gesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Abkommens vom 04.02.2010 zwischen Deutschland und Frankreich geschaffen.
Die beiden Staaten hatten sich im Jahr 2010 darauf geeinigt, einen gemeinsamen, in beiden Staaten identischen Wahlgüterstand zu schaffen, der in modifizierter Form dem deutschen Zugewinnausgleich entspricht. Dieser Güterstand kann von den Ehegatten in beiden Ländern statt des jeweiligen gesetzlichen Güterstandes und neben den jeweiligen anderen nationalen Wahlgüterständen gewählt werden. Die Möglichkeit, dem Abkommen beizutreten, steht auch anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 22/2011 v. 23.12.2011
Eingestellt am 28.12.2011 von W. Behlau
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