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Schulden aus Darlehen und die Berücksichtigung beim Zugewinn
Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegenagen worden sind, können im Zugewinnausgleich auch dann hälftig im Endvermögen beider Ehegatten zu berücksichtigen sein, wenn im Außenverhältnis zur Bank nur ein Ehegatte Darlehensnehmer ist.
OLG Koblenz, 9 UF 64/08
Eingestellt am 04.10.2008 von W. Behlau
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