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Zuwendungen / Schenkungen von Schwiegereltern
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 3.2.2010 seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema geändert.
Zuwendungen von Schwiegereltern an das Schwiegerkind sind künftig als Schenkung qualifiziert und grundsätzlich einem Rückausgleich unterworfen.
Rechtlich finden die Grundsätze zum Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung, wenn die Ehe scheitert.
Eingestellt am 07.04.2010 von W. Behlau
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