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Abholung eines Kindes vom Kindergarten bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Die Frage, wer das Kind vom Kindergarten, Hort oder der Schule abholt und in den Haushalt des betreuenden Elternteils begleiten darf, betrifft eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Sie kann daher von dem rechtmäßig betreuenden Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge allein entschieden werden.
OLG Bremen, 4 UF 39/08
Das bedeutet:
Lebt das Kind bei der Mutter, darf die Mutter alleine bestimmen, wer das Kind abholt.
Eingestellt am 09.10.2008 von W. Behlau
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