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Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Wille des Kindes
Eine Aufenthaltsbestimmungsübertragung im vorläufigen Rechtsschutz auf den Kindesvater kommt nicht in Betracht, wenn das Kind bei der Mutter bleiben will und außerdem die Schule wechseln müsste.
BVerfG, 1 BvR 142/09
Eingestellt am 19.06.2009 von W. Behlau
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