Ort und Ausübung des Umgangsrechts

Immer wieder taucht die Frage auf: Wann darf der Umgang ausgeübt werden und wo.

Das "Wann" bestimmt in erster Linie das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Gibt es darüber mit dem Umgangsberechtigten Streit, muss der Umgangsberechtigte gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das "Wo" bestimmt dann aber grundsätzlich der umgangsberechtigte Elternteil.

Besonderheiten gibt es bei Ferienregelungen, Feiertagen und Geburtstagen.

Letztlich kommt es beim Streit darauf an, dass die Argumente, die für das Kindeswohl sprechen, überwiegen müssen. Hierbei ist es im Zweifel die Aufgabe des Rechtsanwaltes, entsprechenden Sachvortrag dem Gericht zur Verfügung zu stellen.


Eingestellt am 04.11.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 04.11.2007
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