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Scheidungsantrag: Regelungen getroffen zum Unterhalt?
Das OLG Hamm hat am 2.3.2010 entschieden, dass es entsprechend dem Gesetzestext zwingend notwendig ist, dass im Scheidungsantrag Ausführungen dazu gemacht werden, ob es eine Regelung zur elterlichen Sorge, zum Umgang, zum Unterhalt, zur Ehewohnung und zu den Haushaltsgegenständen gibt.
Fehlt dazu eine genaue Aussage, kann ein Gericht den Scheidungsantrag als unzulässig zurück weisen oder z.B. Verfahrenskostenhilfe verweigern.
Das ist ein Testvideo
Eingestellt am 30.06.2010 von W. Behlau
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