Unterhalt nach § 1615l BGB (Unterhalt aus Anlass der Geburt)
Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB (aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes) ist nach dem Urteil des OLG Nürnberg vom 26.8.2010 nicht schon deshalb verwirkt, weil die Kindesmutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt.
Begründung: § 1579 Nr. 2 BGB (Verwirkung bei Ehegattenunterhalt) ist auf diese Fälle nicht anwendbar.
Eingestellt am 05.07.2011 von W. Behlau
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