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Väter haben Anspruch auf Sorgerecht, Urteil vom 3.8.2010, Bundesverfassungsgericht, AZ: 420/09
Bisher konnten Vätere nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts verstößt dies jedoch gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht.
Nach diesem Gerichtsurteil können Mütter das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame nichteheliche Kind künftig nicht mehr generell verweigern.
Vielmehr muss das Familiengericht nun das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn eine solche Regelung dem Kindeswohl am Besten entspricht. Dies dürfte in den meisten Fällen zu bejahen sein.
Die Bundesjustizministerin hat bereits eine Gesetzesänderung zugunsten nicht verheirateter Väter angekündigt.
Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Bei Streit empfiehlt sich daher nun oftmals der Gang zum Gericht, weil dadurch eine abschließende Klärung herbeigeführt werden kann.
Eingestellt am 03.08.2010 von W. Behlau
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