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Versöhnungsversuch und Trennungsjahr / Scheidung
Das OLG Sarbrücken hat definiert (14.9.2009), dass bis zur Dauer von drei Monaten von einem Versöhnungsversuch ausgegangen werden kann. Danach beginnt eine neue Trennungszeit.
Also: länger als drei Monate wieder zusammen? Dann beginnt das Trennungsjahr neu.
Eingestellt am 10.08.2010 von W. Behlau
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