Altersvorsorge-Unterhalt bei Trennungsunterhalt
Mit der Rechshängigkeit des Scheidungsverfahrens entfällt die Teilhabe an der Altersversorge des anderen Ehepartners.
Damit zum Beispiel die nicht berufstätige Ehefrau dann auch weiter eine rentenabsicherung betreiben kann, besteht die Möglichkeit, zum normalen Elementarunterhalt zusätzlich Altervorsorgeunterhalt zu fordern.
Der Altersvorsorgeunterhalt wird nach der Rechtsprechung des BGH in zwei Stufen unter Heranziehung der Bremer Tabelle berechnet.
Wichtig: Es gibt keinen Altervorsorgeunterhalt direkt mit der Trennung, sondern erst ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens bei Gericht.
Mit dem Altersvorsorgeunterhalt kann dann z.B. eine eingene zusätzliche Rentenversicherung bezahlt werden oder sonstige entsprechende Altersvorsorge.
Eingestellt am 02.02.2012 von W. Behlau
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