Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2012 ?
Die Düsseldorfer Tabelle wird zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet und bei Bedarf angepasst wenn sich der zu zahlende Unterhalt erhöhen soll.
Das OLG Düsseldorf gibt für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle heraus.
Es gilt daher die Düsseldorfer Tabelle von 2011 weiter mit den dort festgesetzten Tabellenberägen.
Eingestellt am 05.01.2012 von W. Behlau
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