Unterhalt bei FSJ (freiwilliges soziales Jahr)

Volljährige Kinder können nach einem Urteil des OLG Celle auch während des FSJ einen Unterhaltsanspruch haben.

Dies gilt auch dann, wenn das FSJ nicht zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist.

OLG Celle, 6.10.2011, 10 WF 300/11



Eingestellt am 24.01.2012 von W. Behlau
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