Scheidung / Ehescheidung

Ehescheidung
Das Scheidungsverfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Familiengericht. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden.

In diesem Antrag auf Scheidung schildert der Anwalt kurz auch die aktuelle Situation und das Verhältnis der Eheleute zueinander in den letzten zwölf Monaten. Das Gericht prüft nämlich, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Für die Prüfung des Scheiterns der Ehe sind vier Scheidungsvarianten zu unterscheiden:

Für das Gericht ist also zum einen wichtig, dass sich die Eheleute getrennt haben, und zum anderen, seit wann die Eheleute getrennt leben.

Die Eheleute leben getrennt, wenn sie wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbringen, also für den anderen nicht mehr einkaufen, nicht mehr waschen und putzen, nicht mehr kochen und ähnliche Arbeiten erledigen. Einfacher ist dies durchzuführen und nachzuweisen, wenn die Eheleute in verschiedenen Wohnungen wohnen. Aber auch ohne den Auszug aus der Ehewohnung können die Eheleute getrennt leben. Hier ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Richter die Situation glaubhaft und nachvollziehbar zu schildern.

Tip: Der offizielle Zeitpunkt der Trennung ist auch aus steuerlichen Gründen wichtig, vor allem beim gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel der Steuerklasse. Zu vermeiden sind steuerliche Nachzahlungen wegen falscher Steuerklasse oder unnötig zuviel gezahlte Steuern wegen voreiliger und falscher Änderung der Steuerklasse.

Neben der Frage, ob die Ehe gescheitert ist, muss dass Gericht den Versorgungsausgleich klären. Dabei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenansprüchen. Der Verzicht auf diesen Ausgleich ist oft Inhalt eines Ehevertrags.

Zur Klärung des Versorgungsausgleichs werden vom Gericht Formulare zur Verfügung gestellt. Diese werden von den Eheleuten ausgefüllt und zurückgeschickt. Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen (das dauert manchmal mehr als drei Monate), bestimmt das Gericht einen Termin zur Durchführung der Scheidung.

Bei diesem Scheidungstermin im Gericht müssen die Eheleute kurz schildern, seit wann sie getrennt leben und wie die Trennung durchgeführt worden ist. Anschließen wird der Versorgungsausgleich besprochen. Soweit dann keine Fragen mehr bestehen, wird die Scheidung der Ehe vom der Richterin bzw. dem Richter sofort ausgesprochen. Der gesamte Scheidungstermin dauert oft nur zwanzig Minuten.