Scheidung einvernehmlich

Bei einer einvernehmlichen / einverständlichen / nicht streitigen Scheidung soll das Scheidungsverfahren durchgeführt werden, ohne dass zusätzlich eine Regelung durch den Richter erwartet wird zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung oder Kindesumgang.

Voraussetzungen:

  • Die Eheleute leben seit mehr als 11 Monaten voneinander getrennt.
  • Nur der Scheidungsantrag soll bei Gericht eingereicht werden, keine weiteren Anträge.

Was ist zu tun?

Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meiner Anwaltskanzlei (Tel.: 06221 / 25 988) und bringen Sie das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder mit.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist nach Heidelberg zu kommen, rufen Sie mich kurz an, wir vereinbaren dann einen ausführlichen Telefontermin. Sie werden dann pünktlich von mir angerufen.

In diesem Gespräch werden alle Informationen, die ich für den Scheidungsantrag benötige, von mir notiert. Anschließend sprechen wir über die Kosten des Scheidungsverfahrens. Entweder benötige ich einen Vorschuss für die Gerichtskosten oder ich beantrage für Sie Verfahrenskostenhilfe (=früher Prozesskostenhilfe).

Da es sich um einen Scheidungsantrag für eine einvernehmliche Scheidung handelt, dürfen Sie Ihren Ehegatten zu dem Gesprächstermin auch mit einladen, damit auch er informiert ist.

Dann wird von mir der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Ein Scheidungstermin findet dann bei Gericht etwa drei Monate später statt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sind Sie dann rechtskräftig geschieden.

Trennungsjahr:

Die Eheleute leben getrennt, wenn sie wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbringen, also für den anderen nicht mehr einkaufen, nicht mehr waschen und putzen, nicht mehr kochen und ähnliche Arbeiten erledigen. Auch ohne den Auszug aus der Ehewohnung können die Eheleute getrennt leben. Dann sind dem Richter die Lebensverhältnisse glaubhaft und nachvollziehbar zu schildern.

Wenn beide Eheleute die Scheidung beantragen, oder der Antragsgegner wenigstens mit der Scheidung einverstanden ist (=einvernehmliche Scheidung), kann die Ehe sehr schnell geschieden werden.

Sie haben noch Fragen? Gerne können Sie mich unverbindlich in meiner Kanzlei anrufen (Tel.: 06221 / 25 988) oder mir eine Email zuschicken. Anwaltsgebühren entstehen dadurch natürlich noch keine.

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