Wieviel kostet die Scheidung?

Für das Scheidungsverfahren fallen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an.

Die Kosten für eine Scheidung sind in ganz Deutschland einheitlich und richten sich nach dem Einkommen der Eheleute.

Der Streitwert wird vom Richter im Verhandlungstermin festgelegt, nicht vom Rechtsanwalt. Dieser Streitwert, aus dem sich dann die Scheidungskosten errechnen, wird vom Richter in das Sitzungsprotokoll mit aufgenommen. Eine sogenannte "Onlinescheidung" kostet deshalb ganz genau so viel.

Der Streitwert für eine einvernehmliche Scheidung ist der gleiche wie der einer streitigen Scheidung.

Das Netto-Einkommen beider Eheleute in den letzten drei Monaten vor dem Scheidungsantrag wird zusammengerechnet. Zusätzlich ist noch der Versorgungsausgleich mit mindestes 1.000,00 EUR als Wert zu berücksichtigen. Für Kinder gibt es Freibeträge, Vermögen der Eheleute wird mit 5 % berücksichtigt (aber nicht von allen Richtern).

Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten werden in einer Tabelle abgelesen und entsprechend dem vom Richter festgesetzten Steitwert dann in Rechnung gestellt.

Ein Rechenbeispiel:
Einkommen Ehemann: 1.800,00 EUR
Einkommen Ehefrau: 400,00 EUR

Berechnung: (1.800 + 400) x 3= 6.600
zuzüglich 1.000,00 für den Versorgungsausgleich
Streitwert: 7.600,00 EUR

Daraus errechnen sich Anwaltsgebühren von 1.249,50 EUR incl. MwSt und Gerichtkosten von 332,00 EUR.
Die gesamten Scheidungskosten mit einem Anwalt betragen für diese Eheleute also insgesamt 1.581,50 EUR.