FAQ

Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig?

Für Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und viele andere Streitigkeiten zwischen Eheleuten und Eltern ist das Familiengericht zuständig. Das Familiengericht ist eine Abteilung im Amtsgericht.
Die örtliche Zuständigkeit (damit ist gemeint, welches Familiengericht in welcher Stadt zuständig ist) richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der Eheleute.

Bei einer Ehescheidung oder bei Unterhaltsklagen ist häufig das Familiengericht in der Stadt zuständig, in der die Kinder mit einem Elternteil wohnen. Bei einer Ehe ohne Kinder kommt in erster Linie der letzte gemeinsame Wohnort der Eheleute als Gerichtsort in Betracht.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Rechtsanwalt deshalb zunächst prüfen, an welches Gericht die Klage geschickt werden muss.

Wir vertreten Mandanten nicht nur im Raum Heidelberg, Mannheim, Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis sondern sind bundesweit tätig.

Welche Kosten und Gebühren entstehen?

Die Gerichtskosten und die Gebühren für den Rechtsanwalt richten sich nach dem Streitwert, also nach dem Wert, über den gestritten wird. Sie sind deshalb grundsätzlich in jedem Verfahren unterschiedlich.

Bei einem Streit über Unterhalt ist das zum Beispiel der Jahresbetrag, der gefordert wird, aber bisher nicht freiwillig gezahlt wurde. Bei der Scheidung ist dies in der Regel das Nettoeinkommen der Eheleute in den letzten drei Monaten vor dem Scheidungsantrag.

Ist der Streitwert ermittelt, berechnen sich die Kosten und Gebühren nach einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Tabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Kosten und Gebühren können reduziert werden, indem der Rechtsanwalt beantragt, den Streitwert geringer festzusetzen. Dies kann er auf verschiedene Weise begründen. Entscheidend für den Mandanten ist, dass der Rechtsanwalt überhaupt einen solchen Antrag stellt, wenn er in Betracht kommt. Nur so können die Kosten im Interesse des Mandanten gesenkt werden.
Es gibt einige Verfahren, in denen der Streitwert bereits im Gesetz festgelegt ist, so zum Beispiel beim Streit um das Sorgerecht oder den Umgang.

Mit unseren Mandanten sprechen wir von Anfang an über die Höhe der Kosten und auch über die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. Nach unserer Erfahrung kann nur so ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt entstehen.

Kann eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden?

Ja. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass ein Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss. Für den Scheidungsantrag benötigt man deshalb einen Rechtsanwalt.
Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen oder keinen eigenen Antrag stellen. In beiden Fällen benötigt er dafür keinen eigenen Anwalt.
Ein zweiter Rechtsanwalt wird deshalb nur benötigt, wenn sich die Eheleute über Unterhalt, Sorgerecht oder ähnliches streiten und dazu vom Gericht eine Entscheidung haben möchten.

Ist die Scheidung eines ausländischen Staatsbürgers in Deutschland möglich?

Auch die Scheidung eines ausländischen Staatsbürgers ist in Deutschland möglich. Die Scheidungsvoraussetzungen müssen dafür individuell geprüft werden.
Ist einer der Eheleute deutscher Staatsangehöriger, sind in jedem Fall die deutschen Gerichte zuständig.