Scheidung Online

Es ist dafür nicht erforderlich, persönliche Gespräche in den Räumen der Anwaltskanzlei durchzuführen. Der telefonische und schriftliche Kontakt (per Mail, Fax oder Brief) mit dem Rechtsanwalt reicht normalerweise völlig aus.
Falls ich telefonisch nicht gleich erreichbar bin, wissen meine Mandanten: Ich rufe zurück. Auch feste telefonische Besprechungstermine können so vereinbart werden.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht an Öffnungszeiten der Anwaltskanzlei gebunden sind, sondern von Ihnen die Fragen oder Unterlagen auch abends oder am Wochenende schriftlich an den Rechtsanwalt geschickt werden können. Eine kurzfristige Beantwortung oder Klärung während der Bürozeiten durch den Rechtsanwalt ist selbstverständlich.
Damit kann durch mich in ganz Deutschland vor dem jeweils zuständigen Familiengericht der Scheidungsantrag gestellt werden.
Falls der Gerichtstermin ausnahmsweise nicht von mir persönlich wahrgenommen werden kann, beauftrage ich einen Fachanwalt für Familienrecht und spreche alles mit ihm und dem Gericht vorher ab. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Kosten!
Durch die Spezialisierung auf Familienrecht mit Ehescheidung und Online-Scheidung ist eine professionelle und dennoch individuelle Bearbeitung Ihrer Scheidung gewährleistet.
Die Vorgehensweise:
Wenn Sie diese Möglichkeit der Online-Scheidung nutzen möchten, schreiben Sie mir eine kurze eMail. Sie erhalten dann von mir ein Formular zur Durchführung der Scheidung. Dies erfolgt für Sie unverbindlich und ohne Kosten.In dem Formular werden Sie zum Beispiel nach Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, dem Hochzeitstag und dem Trennungszeitpunkt vom Ehepartner gefragt. Diese Angaben werden für den Scheidungsantrag benötigt.
Erst wenn Sie mir das Formular unterschrieben zurückschicken oder in meiner Kanzlei einen Termin vereinbaren, kommt ein Mandatsverhältnis zustande und es entstehen Gebühren.
Die individuellen Besonderheiten werden dann bei einem persönlichen Treffen in der Kanzlei oder telefonisch ausführlich besprochen. Alle Ihre Fragen zur Scheidung werden beantwortet.
Sobald mir sämtliche benötigten Unterlagen vorliegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde von Kindern, Prozesskostenhilfeantrag und ähnliches), wird der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht.
Das Scheidungsverfahren:
Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden.Das Gericht prüft die Voraussetzungen für eine Scheidung (insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres oder ob darauf verzichtet werden kann) und die mit dem Scheidungsantrag bereits eingereichten Unterlagen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Gleichzeitig erhält der Ehegatte vom Gericht eine Kopie des Scheidungsantrags zugestellt und auch die Formulare für den Versorgungsausgleich.
Sobald auch der Ehegatte die Formulare zum Versorgungsausgleich ausgefüllt und wieder an das Gericht geschickt hat, schreibt das Gericht die Rentenstellen an und bittet um Berechnung der Rentenanwartschaften (Rentenansprüche).
Bis alle Berechnungen von den Rentenstellen dem Gericht zugeschickt worden sind, dauert es oft mehrere Monate. Hierauf kann meistens weder ein Richter noch ein Rechtsanwalt Einfluss nehmen.
Liegen dem Gericht alle Berechnungen vor, wird der Scheidungstermin bestimmt. Im Scheidungstermin werden die Eheleute gefragt, ob die Angaben im schriftlichen Scheidungsantrag richtig sind, dann wird der Versorgungsausgleich besprochen. Anschließend wird die Ehe geschieden. Der Scheidungstermin dauert oft nicht länger als 15 Minuten.
Nach Ablauf von einem Monat ist das Scheidungsurteil rechtskräftig und das Scheidungsverfahren dann abgeschlossen.

