Häufige Fragen bei einer Online-Scheidung

Darf ein auswärtiger Rechtsanwalt für mich einen Scheidungsantrag stellen?

Ja, auch als auswärtiger Rechtsanwalt darf ich bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Scheidung stellen.
Meine Zulassung erlaubt die Vertretung von Mandanten an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.


Wie erreiche ich meinen Rechtsanwalt bei Problemen?

Sie erreichen mich telefonisch, per Fax und per eMail während der üblichen Bürozeiten.
Falls ich in einer Besprechung bin oder einen Termin wahrnehme, können Sie in meinem Büro eine Nachricht hinterlassen, ich rufe Sie dann zurück. In dringenden Fällen werden Sie zu einem anderen Rechtsanwalt in meiner Kanzlei durchgestellt.

Warum ist die Online-Scheidung oft günstiger?

Die Kosten für eine Scheidung richten sich im wesentlichen nach dem Streitwert. Nur wenige Rechtsanwälte schöpfen dabei alle Möglichkeiten zu Gunsten des Mandanten aus. So kann ein Antrag auf Reduzierung des Streitwertes gestellt werden oder beispielsweise ein Freibetrag für die Kinder abgezogen werden.
Auch die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind bei einer Online-Scheidung oft entbehrlich. Der Ehepartner erhält einen freundlichen informatorischen Brief, in dem angeregt wird, dass nur ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird. Die dann noch anfallenden Kosten und Gebühren können an Ende geteilt werden.


Welche Kosten entstehen für die Scheidung?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind nicht immer gleich, sondern richten sind nach der individuellen finanziellen Situation.
Haben die Eheleute nicht genügend Geld, um die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen (zum Beispiel wegen hoher Schulden oder geringem Einkommen), kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dann entstehen den Eheleuten für das Scheidungsverfahren überhaupt keine Kosten.

Beispiel:
Ein Ehepaar lässt sich nach acht Jahren Ehe scheiden. Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 2.300,00 €, die Ehefrau hat kein Einkommen. Sie kümmert sich um die beiden Kinder im Alter von sechs und vier Jahren. Ein Ehevertrag existiert nicht.
Der Streitwert beträgt mit Versorgungsausgleich 7.900,00 €. Folgt das Gericht den Anträgen auf Reduzierung wegen einvernehmlicher Scheidung bei Berücksichtigung der Freibeträge für die Kinder, entstehen aus einem Wert von 5.800,00 € Anwaltsgebühren von 1.029,35 € und Gerichtskosten von 272,00 €. Das Online-Scheidungsverfahren kostet danach insgesamt 1.301,35 €.
Aber: Da die Ehefrau nicht arbeitet und der Ehemann Unterhalt zahlen muss, wird das Gericht bei entsprechendem Antrag Prozesskostenhilfe bewilligen. Diese Möglichkeit wird in jedem Fall von mir zunächst geprüft.
Tatsächlich entstehen in dem Beispielsfall für die Ehescheidung dann dem Antragsteller überhaupt keine Kosten.


Wann erhalte ich die Rechnung der Rechtsanwaltsgebühren?

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Angelegenheiten von uns schnell und sorgfältig bearbeitet werden, erhalten Sie für das Scheidungsverfahren erst eine Gebührenrechnung, wenn die Scheidungsklage bei Gericht eingereicht ist und das Scheidungsverfahren bei Gericht mit einem Aktenzeichen in Bearbeitung ist.
Sie können sich dann sogar selbst bei Gericht telefonisch überzeugen, dass der Scheidungsantrag wirksam für Sie gestellt worden ist.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung über die Rechtsanwaltsgebühren zu vereinbaren.
Wenn das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, erhalten Sie von uns überhaupt keine Rechnung.