Ehegattenunterhalt
Die Unterhaltsberechnung orientierte sich grundsätzlich an den früheren ehelichen Lebensverhältnissen.
Nach altem Unterhaltsrecht vor 2008 war jedoch beispielsweise die Ehefrau nicht verpflichtet, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, soweit das jüngste Kind nicht wenigstens im dritten Schuljahr war. Diese Regelung ist nun geändert worden. Auch wurde ein neues Rangverhältnis bei mehreren Unterhaltsbedürftigen eingeführt. Alleinigen Vorrang haben künftig die minderjährigen Kinder. Neu ist auch, dass ein neuer Ehepartner in bestimmten Fällen vor dem früheren Ehegatten berücksichtigt wird.
Das neue Gesetz bewirkt, dass noch mehr als bisher die individuellen Verhältnisse zur Bewertung des Unterhaltsanspruchs herangezogen werden müssen.
Tip: Für die Höhe des Unterhalts ist oft die richtige Steuerklasse entscheidend. Zu vermeiden sind Steuernachzahlungen oder dass zuviel Steuern gezahlt werden, weil der gesetzlich vorgeschriebene Steuerklassenwechsel nach der Trennung nicht richtig oder nicht zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt wird.
Unterhaltsrecht ist das Recht des Einzelfalls. Sie werden im Internet kaum eine unterhaltsrechtliche Lösung finden, die auf Ihre konkrete Situation passt und eine rechtlich verbindliche Berechnung bietet. Unterhaltsrecht ist kompliziert. Es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie nur ein wenig Halbwissen erwerben. Dies wird Ihnen jeder Spezialist im Familienrecht mit einer Vielzahl von Beispielen bestätigen können.
Weitere Informationen zur Berechnung des Ehegattenunterhalts finden Sie hier.

