Kindesunterhalt
Unterhalt für Kinder
Der Unterhalt von minderjährigen Kindern, die noch kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen oder noch nicht zur Schule gehen, bestimmt sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern.Wichtigste Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es deshalb, zunächst für die Unterhaltsberechnung das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen zu ermitteln. Bei nicht selbständiger Tätigkeit kann dies aus den letzten zwölf Gehaltsabrechnungen errechnet werden, beim Selbständigen ist die Ermittlung schwieriger. Es sind die Einkommensverhältnisse der letzten drei Jahre zu Grunde zu legen.
Von dem so festgestellten Einkommen dürfen Schuldentilgungen und ähnliche Belastungen abgezogen werden. Auch berufsbedingte Aufwendungen können berücksichtigt werden.
Steht dann das bereinigte Nettoeinkommen fest und wurde auch sonstiges Einkommen (zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Steuerrückerstattungen, Wohnwertvorteil) berücksichtigt, kann der unterhaltsrechtliche Bedarf für ein minderjähriges Kind in der Düsseldorfer Tabelle (vgl. unter ‚Formulare‘ auf dieser Homepage) abgelesen werden.
Eigenes Einkommen von einem Kind, das sich in einer Berufsausbildung befindet, wird zu einem Teil angerechnet entsprechend den Süddeutschen Leitlinien (vgl. unter ‚Formulare‘ auf dieser Hompage) oder den für das jeweilige OLG geltenden Bestimmungen. Zu berücksichtigen ist dann noch die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.
Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderbedarf gefordert werden, auch zum Beispiel im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten, wenn die Kindesmutter neben der Kinderbetreuung noch berufstätig ist.
Bei volljährigen Kindern errechnet sich der Unterhaltsanspruch aus dem Einkommen beider Elternteile.
Die genaue Höhe des Unterhaltsanspruchs für volljährige Kinder hängt letztlich von vielen Faktoren ab, zum Beispiel ob es sich um einen Schüler, einen Auszubildenden oder einen Studenten handelt, ob er eine eigene Wohnung hat oder bei einem Elternteil lebt, ob er unterhaltsbedürftige Geschwister hat und wie hoch das Einkommen der Eltern ist.
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