Unterhalt ohne Ehe
Unterhalt ohne Ehe betrifft an erster Stelle natürlich Mütter von nicht ehelichen Kindern.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1.1.2008 ist zum Teil eine Gleichstellung der Mütter von ehelichen und nichtehelichen Kindern erfolgt. Insbesondere die Kinder werden gleich behandelt.
Eine genaue Differenzierung kann hier an dieser Stelle nicht erklärt werden, da es für eine rechtlich fundierte Aussage sehr auf den Einzelfall ankommt.

